Beitragsordnung

Der Jahresbeitrag beträgt für:

Vermieter von Wohnraum (Grundbeitrag pro Wohnung) €   69,00
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung (ab 4. Zusatzwohnung kostenfrei)  €   45,00
   
Vermieter von Gewerberaum (Grundbeitrag je Gewerbeeinheit) €  110,00
Zusatzbeitrag für jede weitere Gewerbeeinheit  €   55,00
   
Wohnungseigentümer, Haus- oder Grundstückseigentümer (Grundbeitrag) €   69,00
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung €   45,00

Einmalige Aufnahmegebühr: € 21,00

Juristische Personen sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Der Beistand des Vereins besteht in der mündlichen Beratung seiner Mitglieder durch den für das entsprechende Gebiet zuständigen Rechtsanwalt. Es werden keine Kosten für Schreiben des Rechtsanwalts, welche sich nach den gesetzlichen Vorschriften über den Gegenstandswert sowie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz errechnen, das Gerichtsverfahren oder Sachverständige erstattet. Die Mitgliedschaft beginnt am Tag des Zugangs der Beitrittserklärung beim Verein, sie beträgt zwei Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gem. § 5 der Satzung gekündigt wird.

Der Mitgliederbeitrag kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd angesetzt werden.

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